Landkreis 

Ebersberg

Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr

Antrag auf Gaststättenerlaubnis

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen für einen Upload bereit zu halten:

  • Ausweis
  • Grundriss und Lageplan für Betrieb und Betriebsräume
  • Auszug aus dem Handelsregister bzw. Vereinsregister (bei juristischer Person)

Folgende Unterlagen können auch später nachgereicht werden:

  • Nachweis gaststättenrechtliche Unterweisung bei Industrie- und Handelskammer
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (auch für juristische Person) Alternativ: Erteilung Ihrer Einverständnis im Antrag für die Einholung der benötigten Auskünfte durch das Landratsamt Ebersberg
  • Miet- / Pachtvertrag

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden (auch für juristische Person)

Das Landratsamt Ebersberg holt für die Bearbeitung Ihres Antrags folgende Auskünfte und Informationen selbst ein:

  • Auskunft aus dem elektronischen Vollstreckungsportal/Schuldnerverzeichnis
    (auch für juristische Person)
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts (auch für juristische Person)
  • gegebenenfalls Baugenehmigung
  • Bescheinigung nach § 43 IfSG oder Gesundheitszeugnis
    nach §§ 17, 18 BSeuchG

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich

  • mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels oder
  • einem Softwarezertifikat (ELSTER oder authega)

ausweisen. In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Informationen zur BayernID


Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Zweck und Gegenstand des Antrags
Weitere Angaben

Hinweis:

Bei mehreren Geschäftsführern sind diese Angaben für jeden Geschäftsführer erforderlich.

Aufenthalt und berufliche Tätigkeit (letzte drei Jahre)




Angaben über den Betrieb

Hinweis:

Baugenehmigung bei Änderung der Betriebsräume notwendig.


Betriebsstätte



Verpächter des Betriebsgrundstücks


Beschäftigte

Betriebsräume
Upload von Anlagen
Antrag auf vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG

Hinweis:

Nur möglich bei Fortführung bestehender Betriebe ohne Änderung der Betriebsräume oder der Betriebsart


Bitte beachten Sie:

 

Erfolgt während des laufenden Antragsverfahrens eine Rücknahme Ihres Antrags auf Erteilung einer unbefristeten Gaststättenerlaubnis, so ist nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Kostengesetzes (KG) ein Zehntel bis drei Viertel der Gebühr zu erheben, die für die Erlaubniserteilung festgesetzt worden wäre. Die Abrechnung erfolgt nach Verfahrensstand.