Landkreis 

Ebersberg

08092 823 236
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
jagdrecht@lra-ebe.de
Antragsteller
Jagdaufseher
Anlagen
Überprüfen, Absenden

Antrag für die Bestätigung eines Jagdaufsehers

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen für den Upload (Pflicht) bereit zu halten:

  • Bestätigung über die Teilnahme an einem Lehrgang für Jagdaufseher
  • Jagdschein
  • Nachweis über mehrjährige praktische Erfahrung
  • Aktuelles Lichtbild des Jagdaufsehers (im Original nachzureichen)

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Antragsteller (Revierinhaber)
Jagdaufseher

Als Jagdaufseher soll bestätigt werden:

Upload von Anlagen

Was bedeutet mehrjährige praktische Erfahrung?

 

Zur praktischen Erfahrung zählen insbesondere die Kenntnisse des Grenzverlaufs und der Struktur (Straßen und Wege, befriedete Bezirke, botanische Besonderheiten etc.) des zu betreuenden Reviers, Erfahrungen im Jagbetrieb, Reviergestaltung, Wildfütterung, Anlage von Kirrungen, Jagdschutz, Fallenpraxis unter Berücksichtigung der konkreten Revierverhältnisse, Umweltschutz (Säuberungsaktionen, Aufklärung etc.), Erfahrungen im Umgang mit Menschen.

Diese Erfahrungen können gewonnen werden, z.B. durch Begleitung des Revierinhabers oder anderer Jagdaufseher oder durch Mithilfe im zu betreuenden oder einem anderen Revier.

Bitte beachten Sie, dass spätestens bei Abholung des Ausweises die mehrjährige praktische Erfahrung des Jagdaufseher nachgewiesen werden muss.

Landratsamt Ebersberg |  Eichthalstraße 5 | 85560 Ebersberg

Tel.: 08092 823 0 | Fax: 08092 823 210 | Kontakt | Web | Datenschutz | Impressum

 

all fields marked with a (*) are required and must be filled out