Landkreis 

Ebersberg

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Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
strassenverkehrsrecht@lra-ebe.de

Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen

(§ 45 Abs. 6 StVO)

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Regelplan
  • Signalplan mit Signalzeitplan

  • Verkehrszeichenplan

  • Lageplan

  • Umleitungsplan

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Antragsteller

Ihre Daten
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.

Antragsart

Arbeitsstelle

1. Art der Arbeitsstelle
2. Lage der Arbeitsstelle
3. Maße der benötigten Sperrung
4. Dauer der Arbeitsstelle

Errichtung der Arbeitsstelle

Ausführungsdauer

Kennzeichnung

und Verkehrsregelung/-führung

Anlagen

(Regel-/Verkehrszeichenplan-Nrn.)

Verantwortlichkeiten

für Verkehrssicherung und Lichtzeichenanlage

Verkehrssicherung

Verantwortlicher für die Verkehrssicherung während und nach der Arbeitszeit ist:

Lichtzeichenanlage

Verantwortlicher für den Betrieb sowie für die Störungsbeseitigung der Lichtzeichenanlage während und nach der Arbeitszeit:

Erklärungen

zu Unterhalt und Haftung

Erklärungen zu Unterhalt, Haftung

 

Es wird versichert, dass die verkehrsrechtliche Anordnung durch den (Bau-)Unternehmer befolgt wird. Insbesondere werden die angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht, unterhalten und entfernt, sowie Lichtzeichenanlagen bedient. Es ist auch bekannt, dass der (Bau-)Unternehmer die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, zu tragen hat. Weiterhin wird erklärt, dass der (Bau-)Unternehmer den Träger der Straßenbaulast sowie die Straßenbaubehörde und die Straßenverkehrsbehörde von jeder Haftung freistellt, welche durch das Vorhaben bedingt ist und mit ihm in ursächlichem Zusammenhang steht.

Weitere Informationen zum Verfahren

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf https://lra-ebe.de/service/datenschutz/. 
Das entsprechende Infoblatt finden Sie unter: Hinweise nach EU-DSGVO | Landratsamt Ebersberg (lra-ebe.de) im jeweiligen Fachbereich.

Landratsamt Ebersberg |  Eichthalstraße 5 | 85560 Ebersberg

Tel.: 08092 823 0 | Fax: 08092 823 210 | Kontakt | Web | Datenschutz | Impressum

 

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