Landkreis 

Ebersberg

08092 823 189
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
strassenverkehrsrecht@lra-ebe.de
Antrag-steller
Antrag
Arbeitsstelle
Überprüfen, Absenden

Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen (§ 45 Abs. 6 StVO)

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Regelplan
  • Signalplan mit Signalzeitplan

  • Verkehrszeichenplan

  • Lageplan

  • Umleitungsplan

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
I. Arbeitsstelle
1. Art der Arbeitsstelle
2. Lage der Arbeitsstelle
3. Maße der benötigten Sperrung
4. Dauer der Arbeitsstelle

Errichtung der Arbeitsstelle

Ausführungsdauer

II. Kennzeichnung, Verkehrsregelung/-führung
Anlagen (Regel-/Verkehrszeichenplan-Nrn.)
III. Verantwortlichkeit

Verantwortlicher für die Verkehrssicherung während und nach der Arbeitszeit ist:


Verantwortlicher für den Betrieb sowie für die Störungsbeseitigung der Lichtzeichenanlage während und nach der Arbeitszeit

IV. Erklärungen

Erklärungen zu Unterhalt, Haftung

 

Es wird versichert, dass die verkehrsrechtliche Anordnung durch den (Bau-)Unternehmer befolgt wird. Insbesondere werden die angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht, unterhalten und entfernt, sowie Lichtzeichenanlagen bedient. Es ist auch bekannt, dass der (Bau-)Unternehmer die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, zu tragen hat. Weiterhin wird erklärt, dass der (Bau-)Unternehmer den Träger der Straßenbaulast sowie die Straßenbaubehörde und die Straßenverkehrsbehörde von jeder Haftung freistellt, welche durch das Vorhaben bedingt ist und mit ihm in ursächlichem Zusammenhang steht.

Weitere Informationen zum Verfahren

Landratsamt Ebersberg |  Eichthalstraße 5 | 85560 Ebersberg

Tel.: 08092 823 0 | Fax: 08092 823 210 | Kontakt | Web | Datenschutz | Impressum

 

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