Landkreis 

Ebersberg

Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr

Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen (§ 45 Abs. 6 StVO)

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Regelplan
  • Signalplan mit Signalzeitplan

  • Verkehrszeichenplan

  • Lageplan

  • Umleitungsplan

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
I. Arbeitsstelle
1. Art der Arbeitsstelle
2. Lage der Arbeitsstelle
3. Maße der benötigten Sperrung
4. Dauer der Arbeitsstelle

Errichtung der Arbeitsstelle

Ausführungsdauer

II. Kennzeichnung, Verkehrsregelung/-führung
Anlagen (Regel-/Verkehrszeichenplan-Nrn.)
III. Verantwortlichkeit

Verantwortlicher für die Verkehrssicherung während und nach der Arbeitszeit ist:


Verantwortlicher für den Betrieb sowie für die Störungsbeseitigung der Lichtzeichenanlage während und nach der Arbeitszeit

IV. Erklärungen

Erklärungen zu Unterhalt, Haftung

 

Es wird versichert, dass die verkehrsrechtliche Anordnung durch den (Bau-)Unternehmer befolgt wird. Insbesondere werden die angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht, unterhalten und entfernt, sowie Lichtzeichenanlagen bedient. Es ist auch bekannt, dass der (Bau-)Unternehmer die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, zu tragen hat. Weiterhin wird erklärt, dass der (Bau-)Unternehmer den Träger der Straßenbaulast sowie die Straßenbaubehörde und die Straßenverkehrsbehörde von jeder Haftung freistellt, welche durch das Vorhaben bedingt ist und mit ihm in ursächlichem Zusammenhang steht.