Landkreis 

Ebersberg

Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr

Anmeldebogen zum Verbringen von Pferden

Hinweise zur Anmeldung eines Pferdetransportes

Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können sind folgende Punkte zu beachten!

 

  1. Der Pferdetransport ist mind. 5 Werktage vor Abfahrt beim Veterinäramt Ebersberg anzumelden.
  1. Der Antrag/Anmeldebogen wird nur unter Angabe aller erforderlichen Daten bearbeitet. Andernfalls verzögert sich die Bearbeitung, was ggf. dazu führt, dass der geplante Transport nicht stattfinden kann.
  1. Die Angabe der Transpondernummer/n (bestehend aus 15 Stellen) ist bei Pferden ab dem Geburtsjahr 2009 und bei allen Pferden die einen Transponder zur Kennzeichnung tragen, verpflichtend anzugeben. Sollte bei Pferden mit Geburtsjahr vor 2009 keine Transpondernummer vorhanden sein, ist die Lebensnummer anzugeben.
  1. Die Zeugnisausstellung muss über ein Datenbanksystem der Europäischen Union TRACES NT (TRAde Control and Expert System New Technology) erfolgen. Hierzu ist die Validierung1 des Bestimmungsortes im genannten System zwingend erforderlich. Die Validierung ist vom/n Antragsteller/in beim zuständigen Veterinäramt/Land zu veranlassen.
  1. Die Abfertigung des Pferdes/ der Pferde muss innerhalb von 48 Stunden vor Abtransport bzw. bei Abfahrt nach dem Wochenende/Feiertag am letzten Werktag vor Abreise erfolgen.
  1. Zur Terminvereinbarung und Klärung offener Fragen wenden Sie sich bitte entweder per E-Mail oder Telefon an uns.

1 Validieren = auf Gültigkeit prüfen

Unternehmen/Privatpersonen müssen namentlich und unter Angabe ihrer Adresse in TRACES NT hinterlegt und durch die zuständige Behörde auf ihre Gültigkeit geprüft werden.

 

Hinweise zum Datenschutz

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto (BayernID) für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.


Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?


Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Organisationsbezogene Daten
Antragsteller/in (Tierhalter/in)
Versandort (Stallinhaber/in)

Bestimmungsort (Empfänger/in)
Pferd
Transporteur/in
Transportverantwortliche/r
Wie wird das Tier transportiert?

Tierhalter-Erklärung

Pferdetransport

 

 

Für die im Antrag genannten Pferde bestätige ich als Tierhalter (= Versender) Folgendes:

  1. Sie sind nach bestem Wissen nicht mit Equiden in Berührung gekommen, die in den letzten 15 Tagen an einer Infektionskrankheit litten.
  2. Die Pferde/das Pferd hatte/n während eines Zeitraumes von 30 Tagen vor Beginn des Transports keinen Kontakt mit Tieren, die aus Beständen kommen, die in den letzten 6 Monaten einen Seuchenfall einer gelisteten Seuche für Pferde hatten oder von einer Infektion mit Surra (Infektion mit dem Einzeller Trypanosoma evansi) betroffen waren.
  3. Die Pferde kommen aus Betrieben, in denen während eines Zeitraumes von 30 Tagen vor dem geplanten Transport kein Fall von Surra aufgetreten ist. Im Herkunftsbetrieb ist in den letzten 2 Jahren kein Fall von Surra aufgetreten.
  4. Im Betrieb besteht keine anormale Mortalität (Sterberate) ungeklärter Ursache.

Es werden /wurden Vorkehrungen getroffen, damit das Pferde gemäß Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 befördert wird. Das bedeutet:

Die Transportmittel sind so konstruiert, dass

  1. Die Tiere nicht entweichen bzw. herausfallen können;
  2. Eine Sichtprüfung der Örtlichkeiten, in denen Tiere gehalten werden, möglich ist;
  3. Das Entweichen von Tierkot, Mist oder Futtermitteln verhindert oder minimiert wird;

 

Und es ist sichergestellt, dass die verwendeten Transportmittel sobald wie möglich nach jedem Transport von Tieren gereinigt und desinfiziert werden.


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