Landkreis 

Ebersberg

08092 823 186
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
altlasten@lra-ebe.de
Grundstück
Antragsteller
Grundstücks-eigentümer
Überprüfen, Absenden

Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen für einen Upload (Pflicht) bereit zu halten:

  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin

(sofern Antragsteller nicht Grundstückseigentümer ist)

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Grundstücksdaten

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Ihre persönlichen Daten
Angaben Grundstückseigentümer/in
Juristische Person / Nichtrechtsfähiger Verein

Angaben gesetzlicher Vertreter


Über diesen Link können Sie ein weiteres Formular zum Erstellen einer Vollmacht aufrufen:
 

Erklärung:

 

Bei den im Altlastenkataster als Altlastenverdachtsflächen erfassten Grundstücken handelt es sich um Flächen, für die zum Teil noch keine gesicherten Daten/Untersuchungen vorliegen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich der Gefahrenverdacht z.B. aufgrund der Ergebnisse einer Bodenuntersuchung nicht bestätigt.

 

Informationen über Altlasten und altlastverdächtige Flächen gelten in der Regel als personenbezogene Daten und unterliegen damit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auskünfte können daher nur den Grundstückseigentümern und den von diesen bevollmächtigten Personen erteilt werden.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Altlastenkataster keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine Altlastenfreiheit nicht garantiert werden kann.

Landratsamt Ebersberg |  Eichthalstraße 5 | 85560 Ebersberg

Tel.: 08092 823 0 | Fax: 08092 823 210 | Kontakt | Web | Datenschutz | Impressum

 

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