Landkreis 

Ebersberg

08092 823 186
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
abfall@lra-ebe.de
Antrag-steller
Art, Zweck
Gebiet
Zeit-raum
Dritte
Abfall, Verwertung
Uploads
Überprüfen, Absenden

Anzeige für gemeinnützige Sammlungen

gem. § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Dieses Formular erfordert die Authentifizierung mit der eID-Funktion des Personalausweises.

 

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen für einen Upload (Pflicht) bereit zu halten:

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Kopie der behördlich bestätigten Anzeige nach § 53 KrWG bzw. der Erlaubnis nach § 54 KrWG

Sofern die Verwertung durch einen Dritten erfolgt:

  • Nachweis darüber, dass der Erlös der Sammlung einem gemeinnützigen Träger zukommt 

  • Kopie des Efb-Zertifikats (bei Entsorgungsfachbetrieb)

Hinweis:

 

Dieses Formular kann nur von Unternehmen oder anderen Organisationen (z.B. Vereinen) ausgefüllt werden. Hierzu muss ein Unternehmenskonto im Bürgerserviceportal angelegt sein.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Art / Zweck der Sammlung

Gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 AO

 

 

Gebiet der Sammlung
Zeitraum der Sammlung
Beauftragter Dritter

Beim Dritten kann es sich z.B. um einen gewerblichen Entsorgungsbetrieb handeln, der vom Träger der Sammlung mit der Leerung der Sammelcontainer beauftragt wird.

Was ist mit "Beauftragter Dritter" gemeint?

 

Beim Dritten kann es sich z.B. um einen gewerblichen Entsorgungsbetrieb handeln, der vom Träger der Sammlung mit der Leerung der Sammelcontainer beauftragt wird. 

Abfallarten und Mengen

Welche Abfälle sollen gesammelt werden und wieviel wird voraussichtlich pro Jahr im Landkreis gesammelt? (AVV-Schlüssel entnehemen Sie diesem Link: AVV Schlüsselliste)

z.B. Altmetall, Altkleider, Schuhe

z.B. Altmetall = AVV 20 01 40, Altkleider und Schuhe = AVV 20 01 10

Weiterer Verwertungsweg

Falls mehrere Verwertungsbetriebe für eine Fraktion beauftragt wurden, bitte alle aufführen:

Upload von einzureichenden Unterlagen

Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz

z.B. eine Kopie des Vertrages mit dem beauftragten Dritten

Möchten Sie uns weitere Unterlagen zur Verfügung stellen?

Hinweise:

 

Sofern Unterlagen vollständig beim Landratsamt eingegangen sind, darf erst nach Ablauf von 3 Monaten mit der Sammlung begonnen werden. 

 

Sollten sich wesentliche Angaben ändern, so sind diese dem Landratsamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

Sondernutzungserlaubnisse oder privatrechtliche Verträge mit Dritten zur Nutzung von Aufstellungsflächen unterliegen eigenständigen rechtlichen Vorgaben. Diese sind mit dem geweiligen Grundstückseigentümer separat zu vereinbaren.  

 

Eine unvollständige, unrichtige oder verspätete Erstattung einer Anzeige stellt einen Bußgeldtatbestand dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,- Euro geahndet werden (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 KrWG).

 

Landratsamt Ebersberg |  Eichthalstraße 5 | 85560 Ebersberg

Tel.: 08092 823 0 | Fax: 08092 823 210 | Kontakt | Web | Datenschutz | Impressum

 

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