Landkreis
Ebersberg
Dieses Formular erfordert die Authentifizierung mit der eID-Funktion des Personalausweises.
Notwendige Unterlagen:
Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen für einen Upload (Pflicht) bereit zu halten:
Sofern die Verwertung durch einen Dritten erfolgt:
Nachweis darüber, dass der Erlös der Sammlung einem gemeinnützigen Träger zukommt
Kopie des Efb-Zertifikats (bei Entsorgungsfachbetrieb)
Hinweis:
Dieses Formular kann nur von Unternehmen oder anderen Organisationen (z.B. Vereinen) ausgefüllt werden. Hierzu muss ein Unternehmenskonto im Bürgerserviceportal angelegt sein.
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.
Vertrauensniveau der Authentifizierung
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen
Steuerfeld (persönliche Daten)
Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)
Steuerfeld (org. Daten)
Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat
Organisationsname*
Rechtsform
Registerort
Registernummer
Größe der Organisation*
Anrede
Titel
Vorname*
Name*
Adresse*
PLZ*
Ort*
E-Mail*
Telefon
Geburtsdatum
Geburtsort
In welcher Art soll die Sammlung erfolgen?*
Erläuterung Sonstige Sammlung*
Zu welchem Zweck erfolgt die Sammlung?*
Gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 AO
In welchem Gebiet soll die Sammlung stattfinden?*
Gemeinde*
Containeranzahl*
Erläuterung der sonstigen Sammlung*
In welchem Zeitraum erfolgt die Sammlung?*
Erläuterung der sonstigen Sammelvariante*
Datum*
Startdatum*
Enddatum*
Die Sammlung erfolgt regelmäßig*
Erläuterung sonstiger Sammelrythmus*
Wird mit der Durchführung der Sammlung ein Dritter beauftragt?*
Beim Dritten kann es sich z.B. um einen gewerblichen Entsorgungsbetrieb handeln, der vom Träger der Sammlung mit der Leerung der Sammelcontainer beauftragt wird.
Firmenbezeichnung*
Ansprechpartner/in*
Telefon*
Was ist mit "Beauftragter Dritter" gemeint?
Welche Abfälle sollen gesammelt werden und wieviel wird voraussichtlich pro Jahr im Landkreis gesammelt? (AVV-Schlüssel entnehemen Sie diesem Link: AVV Schlüsselliste)
Abfallart*
z.B. Altmetall, Altkleider, Schuhe
AVV Nummer*
z.B. Altmetall = AVV 20 01 40, Altkleider und Schuhe = AVV 20 01 10
Menge pro Jahr*
Wie ist der weitere Verwertungsweg?*
Falls mehrere Verwertungsbetriebe für eine Fraktion beauftragt wurden, bitte alle aufführen:
Name, Adresse und Kontaktdaten der Verwertungsbetriebe*
Entsorgungsfachbetrieb
Kopie des Efb- Zertifikats*
Vorgesehene Verwertung*
Nachweis der Gemeinnützigkeit*
Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz
Kopie der behördlich bestätigten Anzeige nach § 53 KrWG bzw. der Erlaubnis nach § 54 KrWG*
Nachweis darüber, dass der Erlös der Sammlung einem gemeinnützigen Träger zugutekommt*
z.B. eine Kopie des Vertrages mit dem beauftragten Dritten
Möchten Sie uns weitere Unterlagen zur Verfügung stellen?
Um welche Unterlagen handelt es sich?
Upload
Hinweise:
Sofern Unterlagen vollständig beim Landratsamt eingegangen sind, darf erst nach Ablauf von 3 Monaten mit der Sammlung begonnen werden.
Sollten sich wesentliche Angaben ändern, so sind diese dem Landratsamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Sondernutzungserlaubnisse oder privatrechtliche Verträge mit Dritten zur Nutzung von Aufstellungsflächen unterliegen eigenständigen rechtlichen Vorgaben. Diese sind mit dem geweiligen Grundstückseigentümer separat zu vereinbaren.
Eine unvollständige, unrichtige oder verspätete Erstattung einer Anzeige stellt einen Bußgeldtatbestand dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,- Euro geahndet werden (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 KrWG).
Ich bestätige, dass die in der Anzeige gemachten Angaben richtig sind. Ich versichere, beim Sammeln und Befördern alle einschlägigen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen zu beachten.
Weiterhin versichere ich, dass es sich um eine gemeinnützige Sammlung von Abfällen handelt, die durch eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz befreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse getragen wird und der Verfolgung gemeinnütziger mildtätiger oder kirchlicher Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung dient. Soweit ein gewerblicher Sammler mit der Sammlung beauftragt ist, wird dieser den Veräußerungserlös nach Abzug seiner Kosten und ggf. eines angemessenen Gewinns vollständig meiner Organisation überlassen.*
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