Landkreis 

Ebersberg

Mo. bis Do. von 8:00 bis 15:30 Uhr

Antrag auf Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte - Sammelantrag

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Einsatzgebiete der ehrenamtlichen Arbeit
Voraussetzungen für die jeweiligen Ehrenamtskarten

Voraussetzung für den Erhalt der Bayerischen Ehrenamtskarte in Blau (Gültigkeit: 3 Jahre)

  • Wohnort im Landkreis Ebersberg
  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
  • Mindestalter: 16 Jahre

 

Auf Wunsch erhalten eine Ehrenamtskarte:

 

  • Inhaber einer Jugendleiterkarte (Juleica)
  • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA)
  • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
  • Reservisten, die regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren
  • Personen, die einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)

 

Voraussetzungen für den Erhalt der Bayerischen Ehrenamtskarte in Gold (Gültigkeit: unbegrenzt):

 

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige, 40-jährige oder 50- jährige aktive Dienstzeit (FwHOEzG) erhalten haben
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren
  • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren

 

Bestätigung des Vereins bzw. der Organisation / Einrichtung

Hinweis:

Die bestätigende Person kann nicht gleichzeitig Antragstellerin bzw. Antragsteller sein. Bitte greifen Sie auf eine Vertretung zurück.

Meldung der Antragsteller/innen:

Bitte tragen Sie die Daten zu den Ehrenamtlichen einzeln ein. Für weitere Personen verwenden Sie bitte "weitere hinzufügen".

Person
Nachweise für die Ehrenamtskarte
Versand der Ehrenamtskarten
Ihre Erklärung

Die Ehrenamtskarte ist nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments gültig. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

 

Weitere Informationen unter:

 

https://ehrenamt.lra-ebe.de und 

https://www.lbe.bayern.de/engagementanerkennen/ehrenamtskarte/ und

https://www.ehrenamt.bayern.de/vorteile-wettbewerbe/ehrenamtskarte/index.php

 


Ehrenamtliches Engagement im Landkreis Ebersberg wird unterstützt von der