Dieses Häkchen muss bei folgenden Unterlagen gesetzt werden:
• sicherheitsrelevante Dokumente wie z.B. Bestätigungen zu Brandschutz oder Statik
• Abstandsflächenübernahmeerklärungen, wenn sie nicht Teil eines digitales Verfahrens sind
• Baubeginnsanzeige (Vgl. § 11 Abs. 4 Satz 4 DBauV)