Landkreis
Ebersberg
gemäß § 20 Absatz 9 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Einrichtungen
Ihren Angaben zufolge ist die genannte Person nicht meldepflichtig!
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben und schließen Sie gegebenenfalls das Formular.
Sie können über die Schaltfläche "Formular drucken" ein ausgefülltes Meldeformular für die Dokumentation in Ihren Unterlagen generieren.