Landkreis 

Ebersberg

Mo. - Mi. von 7.30 - 16.00 Uhr
Do. von 7.30 - 18.00 Uhr
Fr. von 7.30 - 12.30 Uhr

Meldung über Masernschutz

gemäß § 20 Absatz 9 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Einrichtungen

Hinweise

  • Bitte beachten Sie, dass nur Personen gemeldet werden müssen, die nach Ansicht der Einrichtung keinen ausreichenden Masernschutz vorweisen können.
  • Die Datenschutzhinweise finden Sie hier.
Betroffene Person
Sorgeberechtigte(r) / Betreuer(in)
Prüfung der Anforderungen

Ihren Angaben zufolge ist die genannte Person nicht meldepflichtig!

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben und schließen Sie gegebenenfalls das Formular.

Sie können über die Schaltfläche "Formular drucken" ein ausgefülltes Meldeformular für die Dokumentation in Ihren Unterlagen generieren.

Ihren Angaben zufolge ist die genannte Person nicht meldepflichtig!

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben und schließen Sie gegebenenfalls das Formular.

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Meldende Einrichtung / Ansprechpartner(in)
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