Landkreis 

Ebersberg

Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr

Meldung zur Sportlerehrung

des Landkreises Ebersberg

Hinweise:

 

Dieser Meldebogen ist spätestens bis 31. Oktober eines Jahres im Landratsamt einzureichen. Für die Richtigkeit ist die/der Ansprechpartner/in verantwortlich. Die zu ehrende Leistung ist unbedingt durch Kopien von Wettkampflisten, Ergebnislisten u.s.w. nachzuweisen.

Sportler/in
Leistungen
Verein
Nachweise

Ohne geeignete Nachweise kann die Meldung nicht geprüft werden!