Landkreis 

Ebersberg

Mo. - Do. von 8.00 - 16.00 Uhr
Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr

Antrag auf Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeuges zur Schulwegbeförderung

Hinweise

 

Spätester Abgabezeitpunkt: 31.10. für das vorangegangene Schuljahr beim Landratsamt - danach ist keine Erstattung mehr möglich (gesetzliche Ausschlussfrist gem. Art. 3 Abs. 2 Satz 8 SchKfrG).

 

Bitte beachten Sie, dass Sie eine ausgefüllte Bestätigung der Schule mit Beginn und Ende der Unterrichtszeiten benötigen, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann. Falls Sie diese noch nicht vorliegen haben, können Sie die von der Schule zu unterschreibende Bestätigung HIER herunterladen. Die unterschriebene Bestätigung der Schule müssen Sie einscannen und am Ende dieses Antrages hochladen.

 

Sofern eine Fahrgemeinschaft gebildet wird, ist diesem Antrag auf Anerkennung Pkw eine ausgefüllte Erklärung zur Fahrgemeinschaft beizulegen und beim Landratsamt Ebersberg einzureichen. Falls Sie diese noch nicht vorliegen haben, können Sie die Erklärung HIER online ausfüllen und herunterladen. Die unterschriebene Erklärung können Sie einscannen und am Ende dieses Antrages hochladen.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto (BayernID) für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.


Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?


Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Angaben zum/zur Antragsteller/in
Angaben zum/zur Schüler/in
Angaben zum/zur Schüler/in
Angaben zum Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeugführer
Daten der Eltern oder anderen Person, welche die Beförderung durchführen
Begründung des Antrags
Angaben zur Schule
Angaben zur Strecke
Bankverbindung / Kontoinhaber(in)
Upload von weiteren Nachweisen
Zustimmung zur elektronischen Antwort